Februar 2026
„Sondervermögen“ ist das „Unwort des Jahres 2025“. Mit diesem Begriff setzte die Bundesregierung im September des vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf im Bundestag durch. Er ermöglicht es, staatliche Ausgaben für verschiedene Aufgaben über neue Schulden zu finanzieren, ohne dabei formal gegen die im Grundgesetz verankerte „Schuldenbremse“ zu verstoßen. Die Juryentscheidung zeigt jedoch ein deutliches Defizit an ökonomischem Verständnis und legt nahe, dass neoliberale Denkmuster, die seit rund 40 Jahren in Forschung und Lehre verbreitet sind, selbst von wissenschaftlich ausgebildeten Personen kaum noch hinterfragt werden.
Wie jedes Jahr im Januar kürt die sprachkritische Aktion „Unwort des Jahres“, ein Gremium akademischer Linguist*innen und Journalisten, die fragwürdigsten Modewörter der gesellschaftspolitischen Debatten eines Jahres und brandmarkt ihre unkritische Nutzung und Weiterverbreitung durch Journalismus und mediale Öffentlichkeit. Da Sprache grundlegend für das Weltverständnis ist, ist das Bestreben, unreflektierte Begriffe ins Bewusstsein zu heben, klar zu begrüßen und hat in den vergangenen Jahren zurecht immer größere Aufmerksamkeit erzeugt. 2024 wurde der Begriff „biodeutsch“ als Indiz verkappten Rassismus gewählt, 2023 die euphemistische Umschreibung der Abschiebung von Geflüchteten als „Remigration“.
In früheren Jahren wurde auch schon des Öfteren explizit die ökonomische Fachsprache als potenziell inhuman und irreführend kritisiert. Die „Ich-AG“ als Konzept der Hartz-Gesetzgebung sowie der wirtschaftswissenschaftliche Fachterminus „Humankapital“ wurden ebenso als Beispiele für die Degradierung des Menschen als Produktionsfaktor entlarvt wie umgekehrt „notleidende Banken“ während der Weltfinanzkrise als vermenschlichte Akteure des globalen Finanzkapitalismus.
Für das Jahr 2025 hat sich die Jury wieder einmal für einen Begriff aus einem juristisch-ökonomischen Kontext entschieden. „Sondervermögen“ sind Finanzierungsgegenstände, die aus bestimmten Gründen nur in Höhe ihrer Zuzahlungen im allgemeinen Bundeshaushalt auftauchen.(1) Zum Gegenstand erhitzter politischer Debatten war der Begriff geworden, da mit seiner Hilfe die seit 2011 gültige „Schuldenbremse“ umgangen werden konnte und außerdem gesellschaftlich umstrittene Aufgaben wie Rüstung und Klimaschutz anvisiert wurden.
In ihrer Begründung kritisiert die Jury, dass durch den Gebrauch des Begriffs „Tatsachen verschleiert“ würden und eine manipulative Wirkung zu verzeichnen sei. Einerseits suggeriere der Begriff, dass „etwas nicht dem Üblichen entspricht, sondern außergewöhnlich“ sei. Des Weiteren verdecke der „Technizismus“, was mit ihm wirklich gemeint sei: „die Aufnahme von Schulden.“(2)
Mit ihrer rein sprachwissenschaftlichen Begründung mag die Jury durchaus parteipolitisch-motivierte Medienkommunikation aufdecken. Gleichzeitig offenbart sie jedoch fachwissenschaftliche Wissenslücken. Und sie zeigt, wie sehr auch akademisch vorgebildete Menschen durch jahrzehntelange Indoktrination blind für ökonomische Zusammenhänge geworden sind.
Konkret lassen sich drei Kritikpunkte an der Wahl feststellen.
An dieser Stelle soll nicht verschwiegen werden, dass aus den Erkenntnissen der MMT mitunter eine übertrieben positive Sichtweise auf Konjunkturprogramme mittels Staatsschulden eingenommen wird. Nicht jede Staatsausgabe hat positive Wohlfahrtswirkung. Insbesondere das von der Bundesregierung vorgestellte „Sondervermögen“ bezog sich ja vor allem auch auf Rüstungsinvestitionen des Staates, welche aus friedens-, konjunktur- und verteilungspolitischer Sicht als äußerst fragwürdig bewertet werden können. Dazu basieren die Argumente aus der MMT fast ausschließlich auf dem Bruttoinlandsprodukt als relevanten Wirtschaftsindikator. Insbesondere (post)keynesianische Denkschulen heben hervor, dass - bei sparenden Haushalten und Unternehmen - Wirtschaftswachstum ausschließlich mit Exportsteigerung oder wachsenden Staatsausgaben zu machen ist.(8) Buchhalterisch - da beißt die Maus keinen Faden ab - haben sie recht. Doch damit zeigen sich deutlich Konflikte mit der etablierten Kritik zu Wachstumsgrenzen und modernen Postwachstumskritik (die hier aber nicht zur Debatte stehen).
Die Jury der „Sprachkritischen Aktion Unwort des Jahres“ beklagt in ihrer Begründung jedoch, dass durch den Umetikettierung eine gesellschaftliche Debatte über Schulden unterbunden werde. Leider argumentiert sie in Unkenntnis aktueller wissenschaftlicher Diskussion auf dem Niveau von Boulevard-Medien an der Grenze zur Desinformation, indem sie Staatsschulden per se als negativ wertet (und nicht einmal zwischen Inlands- und Auslandsschulden unterscheidet). Somit wird eine grundlegender zu führende Debatte über Staatsverschuldung a priori einseitig und ideologisch behindert.
Besonders bedauerlich ist die Wahl dieses Unworts, als die Zuschriften aus der Öffentlichkeit einen klaren Favoriten erbracht hatten: „Friedensangst.“ Der Begriff hatte rund 20 Prozent der Einsendungen an die Aktion ausgemacht.(9) Die Stimme der interessierten Öffentlichkeit wurde von der Jury ignoriert. Und auch das zweitplatzierte Unwort „Zustromsbegrenzungsgesetz“ hätte mediale Kontroverse weitaus mehr verdient gehabt. Denn hier bemühte die Politik tatsächlich einen dramatisierenden und menschenverachtenden Begriff, der gegenüber „Sondervermögen“ aus meiner Sicht um Längen vorzuziehen gewesen wäre.
Die Dominanz des neoliberalen Narrativs (auch in akademischer und schulischer Lehre) ist groß. Es ist durchaus denkbar, dass die Bundesregierung mit der Wahl des Begriffs des „Sondervermögens“ tatsächlich eine Art Irreführung der Öffentlichkeit beabsichtigt hatte. Die MMT als theoretischer Analyserahmen ist im gesellschaftlichen (und wirtschaftsdidaktischen) Mainstream aktuell noch so unterbelichtet, dass kaum anzunehmen ist, dass die Politik hier ein Exempel zur Erhellung der öffentlichen Diskussion statuieren wollte. Die Jury „Sprachkritische Aktion Unwort des Jahres“ mag der Politik hier ins Fangnetz gegangen sein. Etwas mehr fachwissenschaftliche Expertise wäre für kommende Wahlen zum Unwort des Jahres jedenfalls angebracht.
(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderverm%C3%B6gen_(Haushaltsrecht)
(2) Vgl. www.unwortdesjahres.net/wp-content/uploads/2026/01/Pressemitteilung_Unwort_2025_13_1_2026_final.pdf
(3) 20. Änderung des deutschen Grundgesetzes vom 12. Mai 1969. In: Bundesgesetzblatt Teil I vom 12.05.1969. www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl169s0357.pdf%27]#/switch/tocPane?_ts=1769880550284
(4) Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderverm%C3%B6gen_(Haushaltsrecht)
(5) Vgl. Maurice Höfgen: Was ist die Modern Monetary Theory (MMT)? www.youtube.com/watch?v=ZOBxQvA24vY
(6) Steve Keen: Modern Monetary Theory: Part 1 www.youtube.com/watch?v=EcXCNgM52HI
Maurice Höfgen: Modern Monetary Theory (MMT) für Einsteiger - Geldsystem, Wirtschaftspolitik und ökonomische Zusammenhänge verständlich erklärt www.udemy.com/course/modern-monetary-theory-mmt-fuer-einsteiger/
Die mit Hilfe der MMT begründete Forderung nach mehr schuldenfinanzierten Konjunkturprogrammen des Staates bleibt hier unbeachtet. In der politischen Praxis sind diese differenziert zu bewerten. Da mit der Ablehnung der MMT-induzierten Konjunkturprogramme oftmals auch die grundlegend andere Sicht auf Geldschöpfung und Staatsfinanzierung einhergeht, sollten Wirtschaftspädagog*innen sich hier ein eingehenderes Bild machen. Da sie über die notwendigen Grundlagen der Buchführung verfügen müssten, sollte z. B. der Kurs von Maurice Höfgen oder die Videos von Steve Keen gut verständlich sein.
(7) Joshua K. Park, Xiangcai Meng: „Crowding out or crowding in? Reevaluating the effect of government spending on private economic activities“. International Review of Economics & Finance, Volume 89, Part A, 2024, Pages 102-117, ISSN 1059-0560, www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1059056023003118.
(8) Konstantin Schink mit Jan-Frederik Moos: Moderne Monetäre Theorie (MMT) einfach erklärt - Wirtschaftstalk 37 www.youtube.com/watch?v=u0fLn-UuxOc
(9) Vgl. www.unwortdesjahres.net/wp-content/uploads/2026/01/Pressemitteilung_Unwort_2025_13_1_2026_final.pdf